Bäume fällen

Bäume fällen im eigenen Wald? Mit Bewilligung des Revierförsters ist dies jederzeit möglich.

Glücklich, wer Wald sein Eigentum nennen darf. Doch auch die Nutzung von Privatwäldern ist dem Forstgesetz unterworfen.

1. Nur mit Bewilligung

Wie in öffentlichen Wäldern gilt: Auch im Privatwald setzt Bäume fällen in jedem Fall eine Bewilligung des Revierförsters voraus. Dabei ist es egal, ob dies nun kleinere oder grössere Mengen Holz betrifft. Die Gründe sind einleuchtend: Ein derartiger Holzschlag darf die Sicherheit und Schutzfunktion für umliegende Forst-Gebiete nicht gefährden.

2. Forst fällt auch Bäume für Private

Die Wahrung der öffentlichen Sicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil des Forstgesetzes. So dürfen Eingriffe in Gehölze entlang von Bächen und Flüssen oder in Sicherheitszonen (Windschutzstreifen, obere Waldgrenze) nur aus Gründen der Waldpflege vorgenommen werden. Wer als Privater in seinem Garten einzelne Bäume fällen möchte, braucht dafür zwar keine Bewilligung des Försters. Aus Sicherheitsgründen ist es aber ratsam, diese Arbeit durch die Profis vom Forst erledigen zu lassen. Denn allzu rasch landet der gefällte Baum auf dem Gartenhäuschen, dem Auto oder auf dem Hausdach.

3. Anzeichnung durch Revierförster

Holzschläge werden auch im Privatwald durch den Revierförster angezeichnet. Damit wird vermieden, dass zu starke Eingriffe vorgenommen werden. Denn Kahlschläge oder kahlschlagähnliche Nutzungen sind laut Forstgesetz in der Regel untersagt. Die Anzeichnung durch den Förster ist für Waldbesitzer in den Vertragsgemeinden des Forstreviers gratis. Nicht in den Bereich des Forstgesetzes fällt das regelmässige Schwenten von Weiden durch die Bauern. Hier dient das Entfernen der Gehölze zur Verhinderung der Verwaldung und Verbuschung von Kulturflächen.

4. Bäume fällen: richtiges Vorgehen

Wer im Privatwald Bäume fällen will zum Eigengebrauch oder Verkauf, geht folgendermassen vor:

  • Förster informieren und Bewilligung beantragen
  • Bäume durch Förster anzeichnen lassen
  • Sicherheitsmassnahmen beim Holzschlag beachten: Das heisst Helm, Augenschutz, Handschuhe, verstärkte Arbeitskleider, Schuhe mit Stahlkappe und eine bestens gewartete Motorsäge mit Rückschlagschutz sind Pflicht. Bei Unfällen ohne Sicherheitsmassnahmen kann es durchaus zu Kürzungen von Versicherungsleistungen kommen.